Bundesrepublik Deutschland unterstützt die Bewerbung
Die Deutsche Flößerei-Vereinigung ist aktiv dabei!
Die Kulturministerkonferenz der Länder und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben am 13. März 2020 auf Empfehlung des Expertenkomitees für Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission die Unterstützung der Nominierung der Flößerei für die weltweiten UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit bestätigt. Voraussetzung für die Aufnahme in die internationalen UNESCO-Listen ist, dass die Kulturformen in nationalen Verzeichnissen des Immateriellen Kulturerbes gelistet sind. Für die Flößerei in Deutschland ist dies bekanntlich seit 2014 der Fall.
Die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission, Prof. Dr. Maria Böhmer, sagte mit Blick auf die Unterstützung der internationalen Bewerbungen: „Wenn Menschen ihr Wissen und Können weitergeben, ist das ein wertvoller Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben, zur kulturellen Identität und zu nachhaltiger Entwicklung. Kultur ist lokal und grenzüberschreitend zugleich – das zeigen die multinationalen Nominierungen für die internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes.“
Der stellverstretende Vorsitzende der Deutschen Flößerei-Vereinigung, Dr. Frank Thiel, meinte dazu: „Wir freuen uns natürlich über die offizielle Unterstützung unseres Antrages durch Deutschland. Damit werden die jahrelangen Bemühungen der Flößervereine um den Erhalt und die Weiterentwicklung dieses alten Handwerks gewürdigt. Die DFV, aber auch die Vereine und Kommunen, die Mitglied in der DFV sind, leisten einen wichtigen Beitrag, dass in der Region verlorenes Wissen wiederentdeckt und weitergegeben wird, sei es im Fall der DFV durch Öffentlichkeitesarbeit, Schriften und Koordination aller Bemühungen um die Flößerei als lebendiges Erbe in Deutschland, sei es im Fall der örtlichen Vereine mit Floßbau, Floßfahrten oder dem Kampf um für die Flößerei notwendige Wasserbauwerke, aber auch mit Spezialmuseen sowie Informationsveranstaltungen Frank Thiel für alle Generationen.
Frank Thiel ist zugleich der Vertreter Deutschlands in der multinationalen Arbeitsgruppe mit Flößerei-Vereinen aus Tschechien, Österreich, Polen, Lettland und Spanien, die unter der Leitung von Vertretern aus dem polnischen Kulturministerium seit fast zwei Jahren am entsprechenden Antrag arbeitet. Gefordert sind vor allem die Nachweise, wie das immaterielle Kulturerbe Flößerei als lebendiges Handwerk weiterentwickelt und an die nächsten Generationen weitergegeben wird. Ebenso ist zu erläutern, was in den Vereinen für eine Identität stiftende, breite Öffentlichkeitsarbeit getan wird und welche Erhaltungsmaßnahmen zur Sicherung dieses Erbes durch Vereine, lokale Behörden und staatliche Stellen praktiziert werden.
Hintergrund:
Gegenwärtig beschäftigen sich in Deutschland ca. 2.500 Flößerinnen und Flößer in 34 Vereinen mit diesem immateriellen Kulturerbe, in Europa insgesamt nahezu 8.000 Frauen und Männer. In Deutschland wird die Flößerei an folgenden Gewässern betrieben: Niedersachsen (Elbe, Aller, Weser), Nordrhein-Westfalen (Rhein), Brandenburg (Havel mit angrenzenden Seen und Finowkanal), Sachsen (Muldenberger Floßgraben), Sachsen-Anhalt (Elsterfloßgraben), Thüringen (Saale, Werra, Elsterfloßgraben), Hessen (Weser), Baden-Württemberg (Kinzig, Nagold, Enz, Murg) und Bayern (Isar, Loisach, Rodach und Kronach).
Den vollständigen Text der gemeinsamen Presseerklärung der Kulturministerkonferenz, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Deutschen UNESCO-Kommission, 13. März 2020 finden Sie hier:
Bis jetzt gehören folgende vier Kulturformen aus Deutschland zum „Immaterielle Kulturerbe der Menschheit“:
Genossenschaftsidee & -praxis
Orgelbau und Orgelmusik
Falknerei (zusammen mit 17 weiteren Staaten)
Blaudruck (zusammen mit vier weiteren Staaten)
Zwei weitere, Deutsche Theater- und Orchesterlandschaft sowie Bauhüttenwesen (multinational) sind eingereicht und in der Prüfung bei der UNESCO